Sprungziele
Seiteninhalt
06.09.2024

Geänderte Verkehrsführung in der Straße »Lehmstraße« (Bereich Kita Namborn)

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Lehmstraße“ (Bereich Kita Namborn) im Gemeindebezirk Namborn:

1)    Sperrung der Straße „Lehmstraße“ (im Bereich der Kita Namborn) durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anorndung:                 Kindergartenfest

Verantwortlicher:                            Gemeinde Namborn

Dauer:                                               14.09.2024 – 14.09.2024  

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Sperrung14092024
Sperrung14092024


Namborn, den 24.05.2024

Sascha Hilpüsch

Der Bürgermeister

als Straßenverkehrsbehörde

Seite zurück Nach oben