Sprungziele
Seiteninhalt

Barrierefreiheitserklärung

Die Gemeinde Namborn ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit der EU-Richtlinie 2016/2102 bzw. mit den Vorschriften des SBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.namborn.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 bzw. mit den Vorschriften des SBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Derzeit tw. noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

Inhalte in leichter Sprache werden zur Zeit erarbeitet und nachgereicht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.01.2022 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse edv@namborn.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite der EU-Richtlinie 2016/2102 bzw. mit den Vorschriften des SBGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Namborn wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie weiter oben in dieser Erklärung. Falls die Gemeinde Namborn nicht innerhalb der im SBGG vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den  kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Saarland für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

https://www.landtag-saar.de/landtag/beauftragter-fur-belange-von-menschen-mit-behinderungen/

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Behindertenbeauftragter in der Gemeinde Namborn:
Herr Johann Schwan

Zum Honigborn 9
66640 Namborn

Telefon:  06851/81622
E-Mail:  johann.schwan@hotmail.de

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
• eine adaptive Schriftvergrößerung,
• eine freie Anpassung der Farbkontraste,
• eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
• ein Blaufilter,
• ein Nachtmodus,
• eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
• eine Kompensation von Farbschwächen sowie
• weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com.

09.01.2023 
Seite zurück Nach oben