Vereinszuschüsse
Gemäß den Richtlinien zur Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen ist auch in diesem Jahr eine Förderung vorgesehen.
Die Förderung wird grundsätzlich rückwirkend für das abgelaufene Jahr (2023) gewährt.
Für die Förderung ist ein schriftlicher Antrag mittels ordnungsgemäß ausgefülltem Formblatt , mit evtl. Nachweisen notwendig, das
bis spätestens 31. März 2024
beim zuständigen Ortsvorsteher oder der Gemeindeverwaltung einzureichen ist.
Antragsformulare sowie die Förderrichtlinien sind bei den Ortsvorstehern, in Zimmer 105 des Rathauses erhältlich bzw. einzusehen oder können hier im Internet unter www.namborn.de heruntergeladen werden.
Hinweis:
Die Gewährung von Vereinszuschüssen kann nur dann erfolgen, wenn der Haushalt der Gemeinde Namborn für das Jahr 2024 ohne Auflagen genehmigt worden ist.