Gebührenübersicht
Gebühren Ordnungsamt
Richtigkeitsbescheinigung bis zu 5 Stück |
3,30 € |
jede weitere |
0,50 € |
Fischereischein |
10,55 € |
Fünfjahresfischereischein |
52,50 € |
Jugendfischereischein |
5,05 € |
Gewerbeanmeldung |
45,00 € |
Gewerbeummeldung |
35,00 € |
Gewerbeabmeldung |
25,00 € |
Gestattung (Speisen- und Getränkeabgabe) |
25,00 € |
Führungszeugnis |
13,00 € |
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister |
13,00 € |
Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung |
6,30 € |
Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (im Expressverfahren 92,00 €) |
60,00 € |
Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben (im Expressverfahren 69,50 €) |
37,50 € |
Kinderreisepass |
13,00 € |
Erstmalige Erteilung eines Führerscheines |
56,40 € |
Umstellung auf Euroführerschein (Scheckkarte) |
24,00 € |
Ersatz bei Verlust, Diebstahl (inkl. Versicherung an Eides statt) |
60,70 € |
Internationaler Führerschein |
13,00 € |
Gebühren Bauamt
Prüfung der Planunterlagen und Weiterleitung von Bauunterlagen an die Baugenehmigungsbehörde |
10,00 € |
Bescheinigung im Zusammenhang mit der Förderung des Wohnungsbaues | 5,00 € |
Erteilung einer Bescheinigung über die Erhebung bzw. Nichterhebung von Erschließungsbeiträgen | 5,00 € |
Erteilung von Vorrangseinräumungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch |
10,00 € |
Löschungsbewilligungen | |
a) für eingetragene Sicherheitshypotheken | 15,00 € |
b) für eingetragene Auflassungsvormerkung | 5,00 € |
Bescheinigung über Grundstückswerte | 5,00 € |
Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts |
5,00 € |
Gebühren Steueramt & Kämmerei
a) Realsteuerhebesätze
- Grundsteuer A :300%
- Grundsteuer B : 440%
- Gewerbesteuer : 420%
b) Hundesteuersätze
- 1. Hund : 63,00 €
- 2. Hund : 94,00 €
- 3. Hund und jeder weitere : 125,00 €
c) Entwässerungsgebühren
ab 01.01.2021 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr:
2,90 €/m³ Schmutzwassergebühr
0,58 €/m² Niederschlagswassergebühr
Für Grundstücke die in ein reines Regenwassertrennsystem entwässern, gelten geringere Gebührensätze.
d) Müllgebühren
ergeben sich aus der Gebührensatzung des EVS (www.evs.de)