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Gebührenübersicht

Gebühren Ordnungsamt

Richtigkeitsbescheinigung bis zu 5 Stück

3,30 €

jede weitere

0,50 €

Fischereischein

10,55 €

Fünfjahresfischereischein

52,50 €

Jugendfischereischein

5,05 €

Gewerbeanmeldung

45,00 €

Gewerbeummeldung

35,00 €

Gewerbeabmeldung

25,00 €

Gestattung (Speisen- und Getränkeabgabe)

25,00 €

Führungszeugnis

13,00 €

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

13,00 €

Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung

6,30 €

Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (im Expressverfahren 92,00 €)

60,00 €

Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben (im Expressverfahren 69,50 €)

37,50 €

Kinderreisepass

13,00 €

Erstmalige Erteilung eines Führerscheines

56,40 €

Umstellung auf Euroführerschein (Scheckkarte)

24,00 €

Ersatz bei Verlust, Diebstahl (inkl. Versicherung an Eides statt)

60,70 €

Internationaler Führerschein

13,00 €

 

Gebühren Bauamt

Prüfung der Planunterlagen und Weiterleitung von Bauunterlagen an die Baugenehmigungsbehörde

10,00 €
Bescheinigung im Zusammenhang mit der Förderung des Wohnungsbaues 5,00 €
Erteilung einer Bescheinigung über die Erhebung bzw. Nichterhebung von Erschließungsbeiträgen 5,00 €

Erteilung von Vorrangseinräumungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch

10,00 €
   
Löschungsbewilligungen  
a) für eingetragene Sicherheitshypotheken 15,00 €
b) für eingetragene Auflassungsvormerkung 5,00 €
   
Bescheinigung über Grundstückswerte 5,00 €

Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts

5,00 €

Gebühren Steueramt & Kämmerei


a) Realsteuerhebesätze

- Grundsteuer A :300%
- Grundsteuer B : 440%
- Gewerbesteuer : 420%


b) Hundesteuersätze

- 1. Hund : 63,00 €
- 2. Hund : 94,00 €
- 3. Hund und jeder weitere : 125,00 €


c) Entwässerungsgebühren

ab 01.01.2021 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr:

2,90 €/m³ Schmutzwassergebühr
0,58 €/m² Niederschlagswassergebühr

Für Grundstücke die in ein reines Regenwassertrennsystem entwässern, gelten geringere Gebührensätze.


d) Müllgebühren

ergeben sich aus der Gebührensatzung des EVS (www.evs.de)

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