Impressum
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Elektronische Kommunikation mit Signatur:
Die Gemeinde Namborn bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Die Gemeinde Namborn eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der auf diesen Seiten dargelegten Bedingungen.
Die Gemeinde Namborn zeichnet sich für den Inhalt der Internetseiten verantwortlich.
Konzeption, Redaktion & Pflege:
Dominik Schaadt