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06.12.2024

Sperrung der Heisterbergerstraße ab Einmündung »Beim Glahrenfloß« bis »Dellhügel 1a« durch Verkehrszeichen Nr. 250 -Baumaßnahme verschoben!

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:

- geänderte Verkehrsführung in der Heisterbergerstraße im Gemeindebezirk Heisterberg:

1)    Sperrung der Heisterbergerstraße ab Einmündung „Beim Glahrenfloß“ bis „Dellhügel 1a“ durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anordnung:                 Innovia Glasfaser GmbH

                                                         Glasfaserausbau

Verantwortlicher:                            Gemeinde Namborn

Dauer:                                               Die Baumaßnahme wurde auf Grund des Wetters auf einen noch festzulegen                                                                     den Termin verschoben!

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.

II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Hinweis: Es wird eine Ersatzbushaltestelle am Sonnenhof eingerichtet!

Namborn, den 06.12.2024

Sascha Hilpüsch

Der Bürgermeister

als Straßenverkehrsbehörde

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