Hundebestandsaufnahme ab 21. September 2026
WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE HUNDEHALTER IN DER GEMEINDE NAMBORN 🐾
🐶 Hundebestandsaufnahme ab 21. September 2026
Die Gemeinde Namborn führt im Zeitraum von 21.09.2026 bis voraussichtlich 30.10.2026 eine stichprobenartige Hundebestandsaufnahme im gesamten Gemeindegebiet durch.
👉 Ziel ist es, den tatsächlichen Hundebestand zu erfassen und damit Steuergerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Ihre Einnahmen tragen zur Mitfinanzierung der öffentlichen Infrastruktur bei. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass Hundehalter, die ihre Tiere ordnungsgemäß angemeldet haben, nicht gegenüber nicht gemeldeten Hunden benachteiligt werden.
👮 So läuft die Kontrolle ab
Die Überprüfung wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes durchgeführt.
🏠 Haushalte können unangekündigt aufgesucht werden.
💬 An der Wohnungstür bzw. Grundstücksgrenze erfolgt eine kurze Befragung.
🪪 Die Mitarbeiter weisen sich durch einen Dienstausweis der Gemeinde Namborn aus.
🚪 Wohnungen werden grundsätzlich nicht betreten.
💶 Barzahlungen oder Bußgelder werden vor Ort nicht entgegengenommen.
⚠️ Hund bisher noch nicht angemeldet?
Falls Sie die Anmeldung Ihres Hundes bisher versäumt oder vergessen haben, können Sie dies noch bis zum 20.09.2026 straffrei nachholen.
💰 Die jährliche Hundesteuer beträgt in Namborn:
🐕 1. Hund: 63 €
🐕🐕 2. Hund: 94 €
🐕🐕🐕 jeder weitere Hund: 125 €
📍 Anmeldung:
Rathaus Namborn – Steueramt
👩 Frau Fries
☎️ Tel. 06857/9003-32