Geänderte Verkehrsführung in der Straße »Friedhofstraße« im Gemeindebezirk Baltersweiler
I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Friedhofstraße“ im Gemeindebezirk Baltersweiler:
1) Sperrung der Straße „Friedhofstraße“ durch Verkehrszeichen Nr. 250
Grund der Anorndung: Bauarbeiten der WVW / Erneuerung der Versorgungsleitungen
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 13.11.2024 – 13.12.2024
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.
Namborn, den 07.11.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde