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17.04.2025

Geänderte Verkehrsführung in der Heisterbergerstraße im Gemeindebezirk Heisterberg

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:

- geänderte Verkehrsführung in der Heisterbergerstraße im Gemeindebezirk Heisterberg:

1)    Sperrung der Heisterbergerstraße ab „Sonnenhof“ bis Einmündung „Dellhügel“ durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anordnung:                 Innovia Glasfaser GmbH

                                                         Glasfaserausbau

Verantwortlicher:                            Gemeinde Namborn

Dauer:                                               22.04.2025 – 26.04.2025

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.

II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 17.04.2025

Sascha Hilpüsch

Der Bürgermeister

als Straßenverkehrsbehörde

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