Geänderte Verkehrsführung in der Heisterbergerstraße im Gemeindebezirk Heisterberg
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:
- geänderte Verkehrsführung in der Heisterbergerstraße im Gemeindebezirk Heisterberg:
1) Sperrung der Heisterbergerstraße ab „Sonnenhof“ bis Einmündung „Dellhügel“ durch Verkehrszeichen Nr. 250
Grund der Anordnung: Innovia Glasfaser GmbH
Glasfaserausbau
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 22.04.2025 – 26.04.2025
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.
II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.
Namborn, den 17.04.2025
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde