Sprungziele
Seiteninhalt
23.05.2024

Geänderte Verkehrsführung in Roschberg und Furschweiler

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung im Gemeindebezirk   Furschweiler:

1)    Sperrung der Straße „Höhenstraße“, „Schulstraße“ und Hofelderstraße durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anorndung:           Ausbesserungsarbeiten Glasfaserausbau

Verantwortlicher:                      Gemeinde Namborn

Dauer:                                         23.05.2024 – 21.06.2024  

- geänderte Verkehrsführung im Gemeindebezirk   Roschberg:

2)    Sperrund der Straße „Urweilerstraße“ und „Rotenberger Weg“ durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anorndung: Ausbesserungsarbeiten Glasfaserausbau

Verantwortlicher:                       Gemeinde Namborn

Dauer:                              23.05.2024 – 21.06.2024 

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich. Um jedoch einen reibungslosen Baustellenablauf zu ermöglichen, bitten wir die Anlieger darum, die Zu- und Abfahrt zu ihren Wohnungen auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken. Zeitweise kommt es zu einer Vollsperrung.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 23.05.2024

Sascha Hilpüsch

Der Bürgermeister

als Straßenverkehrsbehörde

Seite zurück Nach oben