Abfallberatung
Bei der Abfallberatung haben alle Bürger, öffentliche Einrichtungen, gewerbliche Unternehmen, Vereine und Organisationen die Möglichkeit, sich zu Fragen der Abfallentsorgung zu informieren und beraten zu lassen.Liegt Abfall vor, so ist dieser vorrangig zu verwerten. Hierzu sind die Erzeuger und Besitzer von Abfall verpflichtet. Ausnahmen gelten dann, wenn die Verwertung technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht zumutbar oder wenn die Beseitigung umweltverträglicher ist (§ 7 Abs. 2, 4 KrWG). In diesen Fällen tritt die Abfallbeseitigung an die Stelle der Abfallverwertung. Um dies sicherzustellen, ist die Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen den Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger übertragen worden.
Weitere Informationen finden Sie beim Entsorgungsverband-Saar (EVS) unter: