Feiern anlässlich Hexennacht und 1.-Mai-Wanderungen sind in diesem Jahr nicht gestattet
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit höchstens einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet ist. Aus diesem Grund sind Feiern anlässlich der Hexennacht und Wanderungen in Gruppen am 1. Mai nicht gestattet. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße geahndet.
Namborn, den 22.04.2020
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde