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Hinweis der Gemeindeverwaltung

Aus gegebenem Anlass weißt die Ortspolizeibehörde darauf hin, dass das Bekleben von Verkehrsschildern eine Ordnungswidrigkeit und auch eine Sachbeschädigung darstellt und zur Anzeige gebracht wird. Durch das Bekleben von Verkehrszeichen kann die Wahrnehmung des Zeichens beeinträchtigt sein, sodass Verkehrsteilnehmer nicht mehr angemessen reagieren können.

Sachdienliche Hinweise von Zeugen können an die Ortspolizeibehörde  (Frau Obernesser, j.obernesser@namborn.de, Tel.: 06857/9003-14) gemeldet werden.



Autor/in: Selina Born

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