Brandsicherheitswache Antrag
Antrag auf Stellung einer Brandsicherheitswache
Gemäß §36 Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) in Verbindung mit §§1 Abs. 1, 41 Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Sicherheitswachen in ihrer jeweils gültigen Fassung ist bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefährdung besteht oder bei denen durch ein anderes Schadensereignis eine größere Anzahl von Menschen gefährdet werden würde eine Brandsicherheitswache zu stellen. Den Antrag reichen sie bitte mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung ein.
Autor/in: Gemeinde Namborn
© Gemeinde Namborn
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