Sprungziele
Seiteninhalt
01.02.2022

Vereinsförderung

Gemäß den Richtlinien zur Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen
Vereinigungen ist auch in diesem Jahr eine Förderung vorgesehen.
Die Förderung wird grundsätzlich rückwirkend für das abgelaufene Jahr (2021)
gewährt.
Für die Förderung ist ein schriftlicher Antrag mittels ordnungsgemäß ausgefülltem
Formblatt, mit evtl. Nachweisen notwendig, das bis spätestens 31. März 2022
beim zuständigen Ortsvorsteher oder der Gemeindeverwaltung eizureichen ist.
Antragsformulare sowie die Förderrichtlinien können im Internet unter
www.namborn.de - Rubrik „Leben & Wohnen" - „Vereinszuschüsse"
heruntergeladen werden. Die Anträge sind weiterhin bei den Ortsvorstehern, sowie
im Zimmer 105 des Rathauses erhältlich.

Hinweis:
Die Gewährung von Vereinszuschüssen kann nur dann erfolgen, wenn der Haushalt
der Gemeinde Namborn für das Jahr 2022 ohne Auflagen genehmigt worden ist.

Namborn, den 01. Februar 2022

Der Bürgermeister

Sascha Hilpüsch


Seite zurück Nach oben