Festsetzung und Fälligkeit der gemeindlichen Abgaben für das Jahr 2019
Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer und die Hundesteuer sowie die Abwassergebühren bleiben für das Kalenderjahr 2019 unverändert und betragen wie folgt:
seit dem 01.01.2015
Grundsteuer A | 270 % |
Grundsteuer B | 360 % |
Gewerbesteuer | 415 % |
seit dem 01.01.2014
Hundesteuer 1. Hund |
63 € |
2. Hund |
94 € |
3. und weiterer Hund |
125 € |
seit dem 01.01.2012
Schmutzwassergebühr | 2,80 €/m³ Abwassermenge |
Niederschlagswassergebüh | 0,55 €/m² versiegelter Fläche |
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge des Finanzamtes) sich nicht geändert haben, bleibt die an die Gemeinde zu zahlende Grundsteuer gegenüber dem Vorjahr gleich.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der bei der Gemeinde gemeldeten Hunde.
Die Höhe der Schmutzwassergebühr richtet sich grundsätzlich nach dem von der WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH übermittelten Wasserverbrauch. Die Übermittlung dieser Daten erfolgte auf Grund eines technischen Problems bei der WVW zeitverzögert.
Die Vorauszahlungen für die Schmutzwassergebühren gründen auf dem im Vorjahr abgerechneten Wasserverbrauch.
Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der Größe der versiegelten Fläche auf dem Grundstück.
Die Abgaben werden jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Kleinbeträge werden am 15. August fällig, wenn der Jahresbetrag 30 € nicht übersteigt bzw. am 15. Februar und 15. August zu je der Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 60 € nicht übersteigt.
Bis zur Steuer- und Abgabenfestsetzung sind Vorauszahlungen in gleicher Höhe und zu gleichen Fälligkeitsterminen wie im Vorjahr zu entrichten.
Die Abgabenbescheide sind erstellt und sollen Ende der 6. Kalenderwoche zugestellt werden.
Die erste Rate 2019 wird am 15. Februar 2019 fällig. Alle Steuer- und Abgabenpflichtigen werden hiermit darauf hingewiesen, die Zahlung der fälligen Rate vorzunehmen.
Falls eine Ermächtigung zum Einzug der Abgaben mittels SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist von Überweisungsaufträgen abzusehen. Die Gemeindekasse wird am 15. Februar 2019 die erste Rate abbuchen.
Für etwaige Rückfragen steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Namborn unter der Telefon-Nr. 06857-9003-29/-32 oder die Gemeindekasse unter der Telefon-Nr. 06857-9003-17/-18 gerne zur Verfügung.
Gemeinde Namborn
Fachbereich II –Finanzen-
Der Bürgermeister
Sascha Hilpüsch