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16.03.2020

Informationen zur Notbetreuung

Grundsätzlich sind alle Eltern und Erziehungsberechtigten dazu angehalten, eine häusliche Betreuung eigenverantwortlich sicherzustellen. Das Angebot der Notfallbetreuung gilt nur für besondere Ausnahmefälle und richtet sich an diejenigen Kinder, deren Eltern beide in der öffentlichen Daseinsvorsorge bzw. in systemrelevanten Berufen tätig sind und die eine Betreuung nicht selbstständig gewährleisten können. Ein Rechtsanspruch auf einen Notbetreuungsplatz besteht nicht.

Kinder Schule www.freepik.com
Kinder Schule
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Das Notbetreuungsangebot richtet sich ausschließlich an Kinder im Alter von 0-12 Jahre (Kita: 0-6 Jahre, Schule: 6-12 Jahre)

Die Notbetreuung wird erst ab Dienstag, 17.03.2020, angeboten. Am Montag, 16.03.2020, kann noch keine Betreuung angeboten werden.

Der Personenkreis, der für eine Notbetreuung in Frage kommt, erstreckt sich hauptsächlich auf Eltern in den Bereichen:

  • Hauptberufliche Feuerwehr
  • Polizei
  • Strafvollzugsdienst
  • Rettungsdienst
  • medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken
  • stationäre Betreuungseinrichtungen (z.B. Hilfen für Erziehung)
  • ambulante und stationäre Pflegedienste
  • Berufsgruppen in der Produktion und Ausgabe von Lebensmitteln
  • in der Strom- und Wasserversorgung etc.

sowie berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. Bei Letzteren muss der Bedarf nachvollziehbar begründet sein.

Eine Betreuung kann nur nach den vorgegebenen Platzkapazitäten erfolgen. Pro Einrichtung können nur drei Gruppen zu je fünf Kindern notbetreut werden.

Den Antrag auf Notbetreuung finden Sie hier.

Antrag Notbetreuung

Allgemeine Informationen, ob Ihr Kind Anspruch auf eine Betreuung hat, können Sie hier einsehen und herunterladen.

Hinweisblatt Notbetreuung

Wie stelle ich einen Antrag auf Notbetreuung?

  • Füllen Sie den Antrag auf Notbetreuung vollständig aus! Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.
  • Den Antrag bitte persönlich in der jeweiligen Einrichtung abgeben. Alle drei Einrichtungen sind ab 08.00 erreichbar.
  • Den Erziehungsberechtigten, denen eine Notbetreuung angeboten werden kann, werden telefonisch oder per E-Mail informiert.
  • Die Notbetreuung findet unter zeitlicher Befristung statt und passt sich an die Gesamtlage an.
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