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29.06.2020

Änderung Corona-Verordnung 29.06.2020

Die saarländische Landesregierung hat die drei bestehenden Corona-Verordnungen fortgeschrieben
und für den 29. Juni 2020 neu beschlossen. Sie sind bis zum 12. Juli 2020 bzw. 14. August 2020 gültig
und umfassen folgende wesentliche Änderungen:


Änderungen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP):

  • Regelungen zu Kontaktnachverfolgungslisten sowie Hygienekonzepte
  • Veranstaltungen je Tag und Ort:
    • in geschlossenen Räumen mit bis zu 150 Personen (bislang 50)
    • unter freiem Himmel mit bis zu 350 (bislang 100) Personen erlaubt- Veranstaltungen über 20 Personen (bislang 10) sind dem Ordnungsamt anzumelden
      - Begrenzte Anzahl an Zuschauern beim Sportbetrieb wie bei Veranstaltungen (150/350)erlaubt.
      Bestattungen ebenso.
  • Hygienekonzepte sowie ein „Stufenplan der Landesregierung zu Veranstaltungen“ sind unterwww.corona.saarland.de verfügbar
  • In Geschäften sind nun eine Person pro fünf Quadratmetern (bislang 10m²) gestattet – vier
    Personen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands unabhängig von der Gesamtfläche immer
    anwesend sein
  • Shishabars dürfen öffnen
  • sportlicher Kontakt mit bis zu 10 Personen ist jetzt erlaubt
  • Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (Sportheime) ist wieder
    möglich
  • Beherbergungsverbot (mit Ausnahmen) in Hotels, Pensionen oder auf Campingplätzen für Personen
    aus "Corona-Krisengebieten"
  • Betretungsverbot bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist aufgehoben
  • Besuchsregelungen für Pflegeheime werden gelockert
  • Verboten bleiben der Betrieb von Clubs, Diskotheken, und Swingerclubs sowie die Ausübung von
    Prostitution sowie Ansammlungen größer 10 Personen.

Die Verordnung zum stufenweisen Wiedereinstieg in den schulischen Präsenzbetrieb und den Betrieb
sonstiger Bildungseinrichtungen sowie Kindertageseinrichtungen vom 02.05.2020 wurde im
Wesentlichen nur in §9 verändert und betrifft die Saarländische Verwaltungsschule.


Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreise ist inhaltlich unverändert und
wurde bis 12. Juli 2020 verlängert.

Das Original des heute verkündeten Amtsblatt des Saarlandes finden Sie hier:

http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal/portal/page/fpverksl.psml



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