Einseitige Gehweg- und Straßensperrung im Bereich der Straße »Rosenweg 2« im Ortsteil Baltersweiler
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
Einseitige Gehweg- und Straßensperrung im Bereich der Straße „Rosenweg 2“ im Ortsteil Baltersweiler
Grund der Anordnung: Aufstellung eines Krans für Dachdeckerarbeiten
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 21.09.2026 – 02.10.2026
II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.
Namborn, den 15.09.2026
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde