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16.09.2026

Einseitige Gehweg- und Straßensperrung im Bereich der Straße »Rosenweg 2« im Ortsteil Baltersweiler

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

Einseitige Gehweg- und Straßensperrung im Bereich der Straße „Rosenweg 2“ im Ortsteil Baltersweiler

Grund der Anordnung:                 Aufstellung eines Krans für Dachdeckerarbeiten

Verantwortlicher:                           Gemeinde Namborn

Dauer:                                             21.09.2026 – 02.10.2026

II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 15.09.2026

Sascha Hilpüsch

Der Bürgermeister

als Straßenverkehrsbehörde

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