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Einbürgerungen

Allgemeine Informationen

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürger,
  • mindestens acht Jahre Aufenthalt in Deutschland,
  • Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln,
  • ausreichende Deutschkenntnisse,
  • staatsbürgerliches Grundwissen,
  • keine Mehrstaatigkeit,
  • keine beachtlichen Straftaten,
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.

Über die Voraussetzungen im Einzelnen, insbesondere über Ausnahmen und Besonderheiten im Einzelfall, informiert Sie die antragsentgegennehmende Stelle. Nach Eingang Ihres Antrags bei der Einbürgerungsbehörde erteilt der für die Einbürgerung zuständige Sachbearbeiter weitere Auskünfte.

Erforderliche Unterlagen

Bei Stellung des Einbürgerungsantrags sollten möglichst schon folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Lichtbild
  • Kopie eines gültigen Ausweises (Nationalpass, Reiseausweis) mit eingetragenem gültigen Aufenthaltstitel
  • beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • eventuell beglaubigte Kopie der Eheurkunde/des Scheidungsurteils
  • Meldebescheinigungen der letzten 8 Jahre
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (z. B. Schulzeugnisse, Zertifikate )
  • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse der Bundesrepublik Deutschland (Schulzeugnis, Einbürgerungstest)
  • aktuelle Einkommensnachweise
  • Rentenversicherungsverlauf
  • bei selbstständig Erwerbstätigen Nachweise über Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung

Bei Antragstellung sind alle Unterlagen im Original mitzubringen.

Ausländische Personenstandsurkunden und Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt sein. Sofern von Ihnen noch weitere Unterlagen benötigt werden, werden diese von Ihrer antragsentgegennehmenden Stelle bzw. der Einbürgerungsbehörde angefordert.

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