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Kinder- und Jugendbüro Namborn

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An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Sie erhalten unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat Ihnen der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person den Einzug schriftlich oder elektronisch fristgemäß zu bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung) .
Hierfür haben Sie dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs erforderlich sind. Der Wohnungsgeber kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass Sie sich angemeldet haben.

Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Pass oder Passersatzpapier
  • Bestätigung des Wohnungsgebers - Wohnungsgeberbestätigung
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)

Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.

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