Sprungziele
Seiteninhalt

Info Hochwasser/Überschwemmung

Vom Hochwasser zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet

Hochwasser – ein natürliches Ereignis

Ein Hochwasser ist ein natürliches Ereignis. Es gehört zum charakteristischen Abflussverhalten von Bächen und Flüssen und kann nicht verhindert werden. Hochwasser kann durch außergewöhnliche Niederschläge oder, bei uns seltener, durch schnelle Schneeschmelzen, ausgelöst werden. Gebiete in Gewässernähe sind daher von natürlicher Weise durch Überflutungen bedroht und müssen mit dieser Gefahr zurechtzukommen.

Überflutung der freien Landschaft
Überflutung der freien Landschaft

Hochwasser – das Risiko ist größer geworden

Die zunehmende menschliche Nutzung und Siedlungsentwicklung in den Auen der Bäche und Flüsse hat das Schadenspotential in Gewässernähe vergrößert. Gleichzeitig gingen ehemals vorhandene Überschwemmungsflächen in Auebereichen verloren: Wasser, das sich früher in weite Aueflächen schadlos ausbreiten konnte, belastet nun bebaute Bereiche. Das Risiko für Menschenleben und Sachwerte ist gestiegen und die erwarteten Folgen des Klimawandels lassen annehmen, dass es weiter steigen wird.

Doch nicht nur der gewässernahe Bereich kann unter den Auswirkungen eines Hochwassers leiden.

Durch die starke Vernetzung der Infrastrukturen kann eine Überflutung auch Gebiete außerhalb der überschwemmten Flächen beeinträchtigen. So verursachen zum Beispiel die Sperrung von Straßen, die Zerstörung von Versorgungsleitungen und die Unterbrechung der Stromversorgung Folgeschäden, wo gar keine Überschwemmung stattgefunden hat.

 
Schadenspotenzial durch Bebauung in den Überflutungsbereichen
Schadenspotenzial durch Bebauung in den Überflutungsbereichen

Informieren: Wie hoch ist mein Hochwasserrisiko?

Ob und wie hoch Grundstücke, Häuser, öffentliche Einrichtungen und Industriestandorte von Hochwasser betroffen sind, können Sie aus den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten ersehen. Diese Karten zeigen die flächenmäßige Ausdehnung des Hochwassers, enthalten Informationen über die zu erwartende Tiefe der Überflutung und betroffenen Infrastruktur. Sie sind Entscheidungshilfe bei Planungen und unverzichtbare Information, um Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen, Schäden zu verringern und Menschenleben zu retten.

Die Überschwemmungsflächen werden mit Hilfe von Modellen berechnet. Diese bilden auf aktueller wissenschaftlicher Grundlage die Natur so genau wie möglich nach.

Die saarländischen Hochwassergefahrenkarten enthalten zwei Szenarien: ein Ereignis mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100 = Hochwasserereignis, das mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist) und ein seltenes Extremereignis.

Die Hochwassergefahren und Hochwasserrisikokarten werden im Geoportal des Saarlandes unter der Adresse

http://geoportal.saarland.de/portal/de/fachanwendungen/wasser.html

bereitgestellt.

Hochwassergefahrenkarte: Überflutungsausdehnung bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis in St. Wendel durch den Todbach (Blautöne) und die Blies (rot schraffiert).
Hochwassergefahrenkarte: Überflutungsausdehnung bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis in St. Wendel durch den Todbach (Blautöne) und die Blies (rot schraffiert).

Woher bekomme ich Informationen über die aktuelle Hochwasserlage?

Wenn Sie im konkreten Hochwasserfall Informationen über die momentane Hochwassersituation brauchen, wie den aktuellen Wasserstand, die Warnlage, eine Vorhersage der Wasserstandsentwicklung, aktuelle meteorologische Daten oder einen Hochwasserlagebericht, so stellt Ihnen das Hochwassermeldezentrum des Saarlandes diese Informationen über die Internetseite

https://www.saarland.de/hochwasser.htm

bereit.

 

Vorsorgen: Eine gute Hochwasservorsorge vermindert Risiken und Schäden!

Auch Sie selbst können durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen und Vorbereitungen für den Hochwasserfall treffen:

Tipps zur Vorsorge und weitere Informationen zum Thema „Hochwasser“ finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

https://www.saarland.de/106269.htm

sowie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.saarland.de/106271.htm

 

Erkenntnis ist der erste Schritt zum Handeln:

Wer sein Hochwasserrisiko kennt, kann etwas dagegen tun!

Festsetzen der Überschwemmungsgebiete und schützen

Aufgabe: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete

Eben haben Sie erfahren, dass die von Hochwasser überschwemmten Flächen in Hochwassergefahrenkarten dargestellt sind und von jedermann jederzeit im Geoportal des Saarlandes abgerufen werden können. Dies sind wichtige Informationen zur Feststellung Ihrer möglichen Hochwasserbetroffenheit und für Ihre Eigenvorsorge. Aber auch der Staat ist nicht untätig. Neben der Information über mögliche Gefahren und Risiken hat er den Ländern im Wasserhaushaltsgesetz die Pflicht übertragen, Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Die Überschwemmungsgebiete weisen die Bereiche aus, in denen aufgrund der potenziellen Hochwassergefahr besondere Anforderungen an Maßnahmen und Vorhaben gestellt werden müssen. Dies soll gewährleisten, das ohnehin bereits vorhandene Überschwemmungsrisiko in den Überschwemmungsgebieten nicht weiter zu vergrößern.

 

Wie werden die Überschwemmungsgebiete festgesetzt?

Auf der Basis der Hochwassergefahrenkarten setzen die Bundesländer daher Überschwemmungsgebiete amtlich fest. Im Saarland wird die Aus

Überschwemmungsgebietskarte der Blies
Überschwemmungsgebietskarte der Blies

dehnung der Überschwemmungsgebiete aus den Gefahrenkarten für das Szenario HQ100 in den Karten der Wasserbehörde dargestellt. Diese Karten werden anschließend in den jeweiligen Kommunen offengelegt, d.h. Kommunen und Bürgern wird die Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme gegeben.Nach der Auswertung der Stellungnahmen gelten mit der Bekanntmachung der Verbindlichkeit im Amtsblatt des Saarlandes die in den Karten der Wasserbehörde dargestellten Gebiete als festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Wer wird geschützt?

Durch die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete werden Gebiete, die nach hydraulischen Berechnungen bereits durch ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) bedroht sind, rechtlich geschützt.

Für diese Gebiete gelten mit ihrer Festsetzung besondere Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, die Einschränkungen für die Möglichkeiten der Bauleitplanung, die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen und weitere Maßnahmen enthalten. Diese Vorgaben verfolgen das Ziel, die möglichen Betroffenen vor Ort aber auch die Ober- oder Unterlieger vor einer weiteren Erhöhung des Hochwasserrisikos zu schützen.

Vorgaben wie eine hochwasserangepasste Bauweise und das Verbot einer nachteiligen Veränderung des Wasserstandes durch die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen schützen daher sowohl den Bauherren vor zukünftigen Schäden, als auch Dritte vor Nachteilen durch diese Maßnahmen.

Die gesetzlich geregelten Beschränkungen sind aus den Lehren vergangener Hochwasserereignisse entstanden, die zeigten, dass uneingeschränkte Tätigkeit in überschwemmungsgefährdeten Gebieten hohe Schäden verursacht und Menschenleben aufs Spiel setzt.

Schadenspotenzial durch Bebauung in Überschwemmungsgebieten
Schadenspotenzial durch Bebauung in Überschwemmungsgebieten

Was ist im Überschwemmungsgebiet verboten?

Aus Gründen der Hochwasserrückhaltefunktion der Auen, des Retentionsraumerhalts und vor allem der Minimierung des Schadenspotenzials ist grundsätzlich die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen (z. B. Neubebauung, Garten- und Gewächshäuser, nicht durchflutbare Garagen) im Überschwemmungsgebiet untersagt. Daneben beinhalten die sonstigen Schutzvorschriften auch Nutzungseinschränkungen, z. B. das Verbot der Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. Beispielsweise dürfen im Überschwemmungsgebiet keine Stroh- oder Heuballen gelagert werden, da diese im Hochwasserfall weggeschwemmt werden können und möglicherweise an Brücken oder Durchlässen hängen bleiben. Durch diese Abflussbehinderung kann der Wasserstand oberhalb ansteigen.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sind Befreiungen möglich.

Was ist im Überschwemmungsgebiet erlaubt?

Tatsächlich ändert sich im alltäglichen Leben der Anwohnerinnen und Anwohner durch die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes in der Regel wenig. So sind viele Tätigkeiten bzw. Vorhaben weiterhin erlaubt und benötigen weder eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung, noch müssen sie der Wasserbehörde angezeigt werden, wie z.B.:

 

    • Außenleuchten oder Briefkästen mit Standfuß
Unsachgemäße Lagerung in Überflutungsbereichen
Unsachgemäße Lagerung in Überflutungsbereichen
  • Bänke oder gemauerte Sitzecken in Gärten
  • Baugerüste
  • Bienenfreistände oder Vogelhäuser
  • Einzelne Schaukeln oder ähnliche Spielanlagen für Kinder
  • Gartenkamine
  • Sandkästen
  • Wäschetrockenvorrichtungen
  • Aufstockung oder Sanierung des Gebäudes ohne Veränderung der Grundfläche
  • Veränderungen der Raumaufteilung innerhalb eines Gebäudes
  • Gestaltung des privaten Gartens durch Blumen- oder Gemüsebeete sowie das Pflanzen einzelner Bäume oder Sträucher
  • Umgraben des Gartens

 

Wo finde ich mehr Informationen über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten?

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat eine Broschüre „Überschwemmungsgebiete – Ermittlung, Festsetzung und Folgen für Gewässeranlieger“ erarbeitet, die seit Januar 2018 unter https://www.saarland.de/232258.htm für alle Interessierten herunterladbar ist. Hier gibt es mehr Informationen bezüglich den Zielen der Festsetzung, der Ermittlung und dem Festsetzungsverfahren von Überschwemmungsgebieten sowie den Schutzvorschriften. Außerdem werden weitere Beispiele für erlaubte und nicht erlaubte Handlungen und bauliche Anlagen in Überschwemmungsgebieten gegeben. Diese Broschüre wird den Betroffenen vor Offenlegung der Karten der Wasserbehörde über die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

Seite zurück Nach oben