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Familienberatung

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Abfallberatung

Bei der Abfallberatung haben alle Bürger, öffentliche Einrichtungen, gewerbliche Unternehmen, Vereine und Organisationen die Möglichkeit, sich zu Fragen der Abfallentsorgung zu informieren und beraten zu lassen.

Liegt Abfall vor, so ist dieser vorrangig zu verwerten. Hierzu sind die Erzeuger und Besitzer von Abfall verpflichtet. Ausnahmen gelten dann, wenn die Verwertung technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht zumutbar oder wenn die Beseitigung umweltverträglicher ist (§ 7 Abs. 2, 4 KrWG). In diesen Fällen tritt die Abfallbeseitigung an die Stelle der Abfallverwertung. Um dies sicherzustellen, ist die Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen den Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger übertragen worden.

Weitere Informationen finden Sie beim Entsorgungsverband-Saar (EVS) unter:

Hausanschrift

Untertürkheimer Straße   21
66117  Saarbrücken
Telefon: +49 681 5000-0
Fax: +49 681 5000-114
E-Mail: info@evs.de
Internet: http://www.evs.de

Persönlicher Kontakt

EVS Kunden-Service-Center
Funktion: Kundenbetreuung Abfallentsorgung
Telefon: +49 681 5000-555
Fax: +49 681 5000-550
E-Mail: service-abfall@evs.de
Marianne Lehmann
Funktion: Stabsstelle Kommunikation
Telefon: +49 681 5000-666
Fax: +49 681 5000-660
E-Mail: marianne.lehmann@evs.de
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