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27.05.2025

Geänderte Verkehrsführung in der Straße »Urweilerstraße« im Gemeindebezirk Namborn / Roschberg

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Urweilerstraße“ im Gemeindebezirk   Namborn / Roschberg:

1)    Halbseitige Sperrung der Straße „Urweilerstraße“ im Bereich des Dorfgemeinaschaftshaus

Grund der Anorndung:                 Straßensanierungsmaßnahme

Verantwortlicher:                            Gemeinde Namborn

Dauer:                                               02.06.2025 – 06.06.2025

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich.

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III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 27.05.2025

Sascha Hilpüsch

Der Bürgermeister

als Straßenverkehrsbehörde

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