Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Mauschbacherstraße“ im Gemeindebezirk Baltersweiler:
1) Sperrung der Straße „Mauschbacherstraße“ durch Verkehrszeichen Nr. 250
Grund der Anorndung: Hauswasseranschluss Notmaßnahme
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 30.06.2025 – 08.07.2025
II. Anlieger frei bis Baustelle. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen im Bereich der Mauschbacherstraße 7 nicht möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.
Namborn, den 27.06.2025
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde