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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Mauschbacherstraße“ im Gemeindebezirk Baltersweiler:

1)    Sperrung der Straße „Mauschbacherstraße“ durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anorndung:                 Hauswasseranschluss Notmaßnahme

Verantwortlicher:                            Gemeinde Namborn

Dauer:                                               30.06.2025 – 08.07.2025

II. Anlieger frei bis Baustelle. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen im Bereich der Mauschbacherstraße 7 nicht möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Grafik 1
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Grafik2
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Namborn, den 27.06.2025

Sascha Hilpüsch

Der Bürgermeister

als Straßenverkehrsbehörde

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