Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
Geänderte Verkehrsführung in den Straßen „Martin-Luther Straße“ und „Zum Sportplatz“ im Gemeindebezirk Hirstein:
1) Zeitweise Vollsperrung der Straße „Martin-Luther Straße“ /Sperrung Gehweg
2) Zeitweise Vollsperrung der Straße „Zum Sportplatz“ im Bereich der Hausnummern 14 bis 18
Grund der Anordnung: Be- und Entladen von Baumaterialien
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 30.01.2025 – 30.04.2025 (für die Dauer des Be- und Entladevorgangs)
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.
III. Anlieger sind über die Sperrung rechtzeitig zu informieren.
IV. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.
Namborn, den 30.01.2025
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde