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31.03.2021

Suche einer/s ehrenamtlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde Namborn

Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sucht die Gemeinde eine Person betreffend die Beratung in Fragen der Behindertenpolitik (Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderungen). Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 € gewährt.

Ziel ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei ist besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Als Beauftragte/r ist möglichst eine in der Behindertenarbeit erfahrene Person zu bestellen.

Die/Der Beauftragte berät die Gemeinde in allen Angelegenheiten, die behinderte Bürger betreffen. Sie/Er ist berechtigt, an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinde beratend teilzunehmen; sie/er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Das jeweilige kommunale Vertretungsorgan kann der/dem Beauftragten zu jedem Verhandlungsgegenstand der Tagesordnung ein Rederecht einräumen; ein entsprechender Beschluss kann auch auf Antrag der/des Beauftragten herbeigeführt werden.

Zu den Aufgaben der/des Beauftragten gehört auch die Zusammenarbeit mit den Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe.

Gemäß Satzung der Gemeinde Namborn zu § 19 SBGG wird die/der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen für die Dauer von zwei Jahren bestellt.

Die Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers ist zum 31.03.2021 abgelaufen.

Bürgerinnen und Bürger, die interessiert sind, die Funktion einer/s Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde Namborn wahrzunehmen, werden gebeten, sich bei der Gemeinde Namborn, Schloßstraße 13, 66640 Namborn schriftlich zu bewerben.

Namborn, 31. März 2021

Sascha Hilpüsch

Bürgermeister

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