Hinweis der Gemeindekasse
Die Gemeindekasse Namborn weist darauf hin, dass am 15. August 2024 die Steuern und Abgaben, die Hundesteuern und die Gewerbesteuern für das III. Quartal 2024 fällig werden.
Außerdem sind die Kindergartenbeiträge für den Monat August fällig.
Bei Zahlungsverzug lässt sich eine kostenpflichtige Mahnung und nach erneutem Fristablauf eine mit weiteren Kosten verbundene Zwangsvollstreckung nicht vermeiden.
Steuerzahler, die der Gemeindekasse Namborn ein SEPA-Mandat erteilt haben, werden von dieser Zahlungserinnerung nicht betroffen. In diesen Fällen werden die Zahlungen zum jeweiligen Termin abgebucht.
Bitte denken Sie daran, dass sofern das von Ihnen angegebene Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht die nötige Deckung aufweist und aus diesem Grund die Bank die Abbuchung zurückzieht, in den meisten Fällen eine Rücklastschriftgebühr anfällt, die wir von Ihnen zurückfordern. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall umgehend mit uns in Verbindung. Damit keine weiteren Gebühren dieser Art anfallen, wird unsererseits die Bankverbindung für zukünftige Fälligkeiten so lange gesperrt, bis wir von Ihnen eine erneute Freigabe (neues SEPA-Mandat) bekommen.
Wählen Sie den für Sie bequemeren Weg der bargeldlosen Zahlung. Geben Sie der Gemeindekasse Namborn den Auftrag, die Beiträge bei Fälligkeit von Ihrer Bank anzufordern. Sollten Sie an diesem SEPA-Mandat interessiert sein, können Sie einen entsprechenden Vordruck bei uns anfordern. Die Vordrucke stehen Ihnen auch auf unserer Homepage zur Verfügung.
Bei Überweisungen ist zu beachten, dass unbedingt das Kassenzeichen, auf Ihrem Steuerbescheid (oben rechts) ersichtlich, bzw. die Kindergartennummer anzugeben ist.
Nachstehend sind die Bankverbindungen der Gemeinde Namborn aufgeführt:
Kreissparkasse St. Wendel
IBAN: DE93 5925 1020 0000 0001 74
BIC: SALADE51WND
Bank 1 Saar eG
IBAN: DE84 5919 0000 0401 1920 00
BIC: SABADE5S
Annika Becker
Kassenleitung
Gemeindekasse Namborn