Geänderte Verkehrsführung in der Straße »Martin-Luther Straße« im Gemeindebezirk Hirstein
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Martin-Luther Straße“ im Gemeindebezirk Hirstein:
1) Vollsperrung der Straße „Martin-Luther Straße“ /Sperrung Gehweg
Grund der Anorndung: Neubau eines Mehrfamilienhauses
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 24.09.2024 / 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.
Namborn, den 18.09.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde