Geänderte Verkehrsführung in der Straße »Leidenbergstraße« im Gemeindebezirk Namborn, Ortsteil Gehweiler
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
-VERLÄNGERUNG/ERGÄNZUNG-
I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Leidenbergstraße“ im Gemeindebezirk Namborn, Ortsteil Gehweiler:
1) Sperrung der Straße „Leidenbergstraße“ durch Verkehrszeichen Nr. 250 ab dem Einmündungsbereich „Buntwiesstraße/Im Gäßchen“
Grund der Anorndung: Kanalsanierungsmaßnahmen der Fa. Maurer / Erneuerung der Versorgungsleitungen
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 14.02.2024 – 30.09.2025
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich. Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Namborn möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.
Namborn, den 27.05.2025
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde
Beantragung Ausnahmegenehmigung
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, der mit Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) + VZ 600 StVO (Absperrschranke) gesperrten Leibenbergstraße in Gehweiler kann bei der Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Namborn (Frau Weigand, Telefonnummer 06857-9003 14, j.weigand@namborn.de) schriftlich oder per E-Mail von Anwohnern der Leidenbergstraße beantragt werden. Für den Zeitraum der Wiederherstellung des Straßenbaus, welcher in Abschnitten erfolgt, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.