Geänderte Verkehrsführung in den Straße »Mühlenweg« im Gemeindebezirk Gehweiler
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung in den Straße „Mühlenweg“ im Gemeindebezirk Gehweiler:
1) Sperrung der Straße „Mühlenweg“ ab der Kreuzung Asweilerweg bis zur Einfahr Auenhof (im Bereich der Eichbachhalle) durch Verkehrszeichen Nr. 250
Grund der Anorndung: Kinderfest
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 24.08.2024 – 24.08.2024
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.
Namborn, den 17.06.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde