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16.08.2024

Geänderte Verkehrsführung in den Straße »Mühlenweg« im Gemeindebezirk Gehweiler

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung in den Straße „Mühlenweg“ im Gemeindebezirk Gehweiler:

1)    Sperrung der Straße „Mühlenweg“ ab der Kreuzung Asweilerweg bis zur Einfahr Auenhof (im Bereich der Eichbachhalle) durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anorndung:                 Kinderfest

Verantwortlicher:                            Gemeinde Namborn

Dauer:                                               24.08.2024 – 24.08.2024  

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 17.06.2024

Sascha Hilpüsch

Der Bürgermeister

als Straßenverkehrsbehörde

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