Sprungziele
Seiteninhalt
14.05.2024

Geänderte Verkehrsführung im Rosenweg in Baltersweiler

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Rosenweg“ im Gemeindebezirk   Baltersweiler:

1)    Sperrung der Straße „Rosenweg“ durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anorndung:                 Bauarbeiten der WVW / Erneuerung der Versorgungsleitungen

Verantwortlicher:                            Gemeinde Namborn

Dauer:                                               17.05.2024 – 28.06.2024  

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich. Um jedoch einen reibungslosen Baustellenablauf zu ermöglichen, bitten wir die Anlieger darum, die Zu- und Abfahrt zu ihren Wohnungen auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 14.05.2024

Sascha Hilpüsch

Der Bürgermeister

als Straßenverkehrsbehörde

Seite zurück Nach oben