Geänderte Verkehrsführung im Rosenweg in Baltersweiler
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Rosenweg“ im Gemeindebezirk Baltersweiler:
1) Sperrung der Straße „Rosenweg“ durch Verkehrszeichen Nr. 250
Grund der Anorndung: Bauarbeiten der WVW / Erneuerung der Versorgungsleitungen
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 17.05.2024 – 28.06.2024
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich. Um jedoch einen reibungslosen Baustellenablauf zu ermöglichen, bitten wir die Anlieger darum, die Zu- und Abfahrt zu ihren Wohnungen auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.
Namborn, den 14.05.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde