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28.01.2026

Festsetzung und Fälligkeit der gemeindlichen Abgaben für das Jahr 2026

Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer und die Hundesteuer bleiben für das Kalenderjahr 2026 unverändert und betragen wie folgt:

Grundsteuer A                     300 % seit 01.01.2021

Grundsteuer B                     350 % seit 01.01.2025

Gewerbesteuer                    425 % seit 01.01.2025

seit dem 01.01.2014

Hundesteuer 1. Hund           63 € 

                      2. Hund          94 €

3. und weiterer Hund         125 €

Die Abwassergebühren erhöhen sich ab dem 01.01.2026

Schmutzwassergebühr                  von 2,94 € auf 3,29 €/m³ Abwassermenge

Niederschlagswassergebühr        von 0,56 € auf 0,62 €/m² versiegelter Fläche

Grundgebühr                                               3,00 €/Monat je Kanalanschluss seit 01.01.2022

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge des Finanzamtes) sich nicht geändert haben, bleibt die an die Gemeinde zu zahlende Grundsteuer gegenüber dem Vorjahr gleich.

Die Höhe der Hundesteuer berechnet sich nach der Anzahl der bei der Gemeinde angemeldeten Hunde.

Die Höhe der Schmutzwassergebühr richtet sich grundsätzlich nach dem von der WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH übermittelten Wasserverbrauch. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt auf Grund eines technischen Problems bei der WVW zeitverzögert. Aus diesem Grund können die Abgabenbescheide der Gemeinde voraussichtlich nicht fristgerecht erstellt werden.

Die Vorauszahlungen für die Schmutzwassergebühren gründen auf dem im Vorjahr abgerechneten Wasserverbrauch.

Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der Größe der versiegelten Fläche auf dem Grundstück.

Die Abgaben werden jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Kleinbeträge werden am 15. August fällig, wenn der Jahresbetrag 30 € nicht übersteigt bzw. am 15. Februar und 15. August zu je der Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 60 € nicht übersteigt.

Bis zur Steuer- und Abgabenfestsetzung sind Vorauszahlungen in gleicher Höhe und zu gleichen Fälligkeitsterminen des Vorjahresbescheides zu entrichten.

Da die Abgabenbescheide noch nicht erstellt sind und voraussichtlich erst in der 7. Kalenderwoche zugestellt werden können, wird darauf hingewiesen, dass die erste Rate 2026 erst nach dem 15. Februar 2026 fällig wird.

Falls eine Ermächtigung zum Einzug der Abgaben mittels SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist von Überweisungsaufträgen abzusehen. Die Gemeindekasse wird erst nach dem 15. Februar 2026 die erste Rate abbuchen.

Gemeinde Namborn

Fachbereich II –Finanzen-

Der Bürgermeister

Sascha Hilpüsch

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