Sprungziele
Seiteninhalt
27.08.2020

Feiern und Veranstaltungen in Coronazeiten - Anmeldung bei der Ortspolizeibehörde notwendig

Die saarländische Landesregierung hat ein Rahmenkonzept für Feiern und Veranstaltungen in der Coronazeit ausgearbeitet. Dieses Konzept ist eine Richtlinie für die Organisatoren von privaten oder öffentlichen Festen und Veranstaltungen.

 

Ausgenommen sind Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet sind, dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson nur den familiären Bezugskreis (Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) umfassen sowie höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts.

 

Veranstaltungen und Feste (mit nach aktueller Rechtslage mehr als 20 Personen / Stand: 27.07.2020)  in der Gemeinde Namborn müssen zuvor bei der Ortspolizeibehörde angemeldet werden.

Abweichend von § 6 Abs. 2 VO-CP sind private Veranstaltungen in geschlossenen öffentlichen Räumen nur mit bis zu 25 gleichzeitig anwesenden Personen und in geschlossenen privaten Räumen nur mit bis zu 10 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Bei der Anmeldung müssen Angaben zur Größe des Veranstaltungsortes, zum Veranstaltungstermin und zur eingeladenen Personenzahl schriftlich an unsere Ortspolizeibehörde übermittelt werden. Die Veranstaltung muss spätestens 72 Stunden (besser früher) vor deren Beginn angemeldet werden. Bei der Veranstaltung selbst müssen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen zwingend eingehalten werden.

Gerne können Sie die Anmeldung auch per E-Mail an die Ortspolizeibehörde (ordnungsamt@namborn.de) übermitteln.

►Hier finden Sie das Rahmenkonzept zum Hygienemanagement bei Veranstaltungen im Detail.

►Formular zur Anmeldung einer Veranstaltung

Allgemeinverfügung vom 16.10.2020

Seite zurück Nach oben