Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes (4. Runde) der Gemeinde Namborn
Die Gemeinde Namborn erstellt auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen
Parlamentes und des Rates vom 10. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a-47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz- BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange.
Der Gemeinderat hat am 10. 10.2024 mehrheitlich den Entwurf des Lärmaktionsplanes (4.Runde) gebilligt und die Offenlegung beschlossen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4.Runde) liegt in der Zeit von Montag, 28. April 2025 bis einschließlich Freitag, 30.Mai 2025 während der üblichen Dienstzeiten bei der Gemeinde Namborn, Fachbereich Bauwesen und Umwelt, Zimmer 203, Schloßstr. 13, OT Hofeld-Mauschbach öffentlich aus.
Es wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken und Ihre Meinung zu äußern.
Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis einschließlich 30. Mai 2025 vorgebracht werden.
Namborn, den 14.04.2025
Der Bürgermeister