Sperrung der Straße »Marktstraße« sowie dem dortigen Parkplatz
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
1) Sperrung der Straße „Marktstraße“ sowie dem dortigen Parkplatz Marktstraße – Kirchenplatz in Namborn - durch Verkehrszeichen Nr. 250, Nr. 283
Grund der Anorndung: Sanierungsarbeiten Kirchturm
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 04.06.2024
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr nicht möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.
Namborn, den 27.05.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde