Sperrung der Straße »Baltersweilerweg« zwischen Baltersweiler und Roschberg durch Verkehrszeichen Nr. 250
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1
Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45
Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung
folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung der Straße „Baltersweilerweg“ zwischen Baltersweiler und
Roschberg:
1) Sperrung der Straße „Baltersweilerweg“ zwischen Baltersweiler und Roschberg durch Verkehrszeichen Nr. 250
Grund der Anorndung: Rückschnitt- und Baumpflegearbeiten
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 06.01.2025 – 10.01.2025
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht jederzeit möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung.
Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.
Namborn, den 27.12.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde