Stellenausschreibung für eine Gemeindebeschäftigte / einen Gemeindebeschäftigten (M/W/D) für den Baubetriebshof
Die Gemeinde Namborn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit
eine Gemeindebeschäftigte / einen Gemeindebeschäftigten (M/W/D) für
den Baubetriebshof
Voraussetzung für die Einstellung ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Gärtnerin/ zum Gärtner, wünschenswert zur Landschaftsgärtnerin/ zum Landschaftsgärtner.
Der Besitz des Führerscheins der Klasse B (frühere Klasse 3) ist Bedingung, Führerschein der Klasse CE (frühere Klasse 2) ist erwünscht.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit, wie z.B. Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr wird gerne gesehen.
Die/Der Gemeindebeschäftigte wird auch für alle sonstigen Arbeiten des Baubetriebshofes eingesetzt.
Das Entgelt wird in Abhängigkeit von den persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 5 gemäß Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) gezahlt.
Wir bieten Ihnen die Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit, betriebliche Altersvorsorge und unterstützen Sie durch ein vielfältiges Fortbildungsangebot.
Schwerbehinderte Menschen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben besonders berücksichtigt.
Die Gemeinde Namborn verfügt über einen Frauenförderplan und hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Sie fordert diese daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, Zeugniskopien, lückenloser Tätigkeitsnachweis, gerne mit Lichtbild und ggf. Kopien von Arbeitszeugnissen) übersenden Sie bitte bis spätestens 23. November 2020, vorrangig per Post an das Personalamt der Gemeinde Namborn, Schloßstraße 13, 666640 Namborn.
Alternativ können Sie Ihrer Bewerbung per E-Mail an rathaus@namborn.de übersenden. In diesem Fall fassen Sie bitte alle Unterlagen in einer PDF-Datei zusammen. Im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Es wird gebeten, die Bewerbungsunterlagen nicht in Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Schnellheftern oder ähnlichen vorzulegen.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. Die Information zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO im Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.namborn.de – Datenschutz.
Namborn, den 02. November 2020
Der Bürgermeister
Sascha Hilpüsch