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26.03.2020

Wichtige Informationen für Gewerbetreibende - Gemeinde unterstützt bei Gewerbesteuer + Infoflyer zu Soforthilfen

Wichtige Informationen!
An alle Gewerbesteuerzahler/innen der Gemeinde Namborn!

Hilfsmaßnahmen für Gewerbesteuerzahler/innen

Liebe Gewerbesteuerzahler/innen!
Für den Fall, dass Ihr Gewerbebetrieb durch die Corona-Krise (COVID-19-Pandemie) über kurz oder lang in eine finanzielle Schieflage gerät und Sie vor weitreichenden unternehmerischen Entscheidungen stehen, informieren wir Sie vorab über Sofort-Hilfsmaßnahmen der Gemeinde Namborn:

• Am 15. Mai, 17. August und 16. November sind die Gewerbesteuerzahlungen 2020 fällig.
Wenn Ihnen aktuell die Einnahmen wegbrechen und absehbar sein sollte, dass am Zahlungsstichtag die Liquidität unzureichend ist, bieten wir Ihnen unbürokratisch und schnell eine Ratenzahlung mit individuellen Zahlungsmodalitäten je nach Betrag bzw. je nach Einzelfall an.
Setzen Sie sich dazu mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindekasse in Verbindung. Diese werden sich für Ihr Anliegen Zeit nehmen und mit Ihnen den Sachverhalt besprechen.
• Alternativ sieht das Gesetz auch Stundungen vor. Diese Stundungen sind jedoch nur für Zahlungen möglich, deren Fälligkeitsdatum bereits überschritten ist.

Falls Sie Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen müssen, ist eine Antragsstellung Ihrerseits notwendig. (Mit dem Antrag wird ein Verwaltungsverfahren mit abschließender Bescheiderteilung eingeleitet, durch das Sie Rechtssicherheit erhalten.)

Den Info-Flyer können Sie hier herunterladen !

Außerdem können wir Ihnen noch folgende Tipps und Hinweise geben:
1. Bei der Gewerbesteuervorauszahlung 2020 handelt es sich um eine Vorauszahlung, die auf Basis Ihrer Vorjahresergebnisse geschätzt wurde. Die Finanzämter können diese Messbeträge für die Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anpassen, damit die Steuervorauszahlung verringert wird. Auch hierzu ist eine Antragsstellung erforderlich.
Damit wir Ihnen abseits der Bürokratie unkompliziert helfen können, übersenden wir Ihnen mit dem o.g. persönlichen Schreiben auch einen Muster-Antrag, der an Ihr Finanzamt gerichtet werden kann.
2. Die Landesregierung des Saarlandes plant, am 24. März 2020 ein Überlebenspaket für kleine und mittlere Unternehmen im Saarland auf den Weg bringen. Dieses beinhaltet aller Voraussicht nach detaillierten Regelungen zu den bereits oben beschriebenen Steuerstundungen, ein Krisen-Geld und ein Kreditprogramm. Die Vorab-Informationen finden Sie unter: https://www.saarland.de/254639.htm.
3. Ferner weisen wir Sie daraufhin, dass die Bundesregierung am Freitag, 13. März 2020 ein Gesetz
zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld (Quelle: Deutscher Bundestag; Drucksache 19/17893) beschlossen hat. Dieses Gesetz steht derzeit erst als Entwurfsfassung zur Verfügung, jedoch ist bereits jetzt absehbar, dass Ihnen dieses im Falle der finanziellen Notsituation auch eine Hilfestellung bieten kann.
4. Für die saarländische Wirtschaft wurde bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ein Notrufportal eingerichtet. Die Notrufnummer lautet: 0681 501-4433, ein Kontakt ist alternativ per E-Mail an: corona@wirtschaft.saarland.de möglich.

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