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12.03.2020

Corona-Virus (Informationen)

Patientenverhaltensregeln im Falle von Verdacht auf Coronavirus

 

Angesichts der jüngsten Entwicklung in Sachen Corona-Virus weisen Gesundheitsministerium, Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) noch einmal auf die richtigen Verhaltensregeln hin.

 

Eine begründete Sorge, dass man sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte, liegt vor, wenn man innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut genannten Risikogebiet gewesen ist und starke Grippe-Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist oder Kontakt zu einem Betroffenen hatte.

Corona Virus
Corona Virus


Sollte dies zutreffen, müsse man mehrere grundlegende Schritte beachten.  Zunächst ist es wichtig, dass man zuhause bleibt und das weitere Verhalten telefonisch mit der Arztpraxis oder mit dem Gesundheitsamt abklärt. Dabei sollte man nicht von sich aus in die Bereitschaftsdienstpraxen, in die Notaufnahme der Krankenhäuser oder die Arztpraxen gehen, um so eine mögliche Ansteckung seiner Mitmenschen zu vermeiden. In der Praxis erfolgt gewöhnlich zuerst der Ausschluss üblicher Grippeerkrankungen. Der Arzt entscheidet dann selbst, ob es nötig ist, eine Testung auf Corona zu veranlassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Test.

 

Grundsätzlich gilt: Sollten Sie Ihre Arztpraxis nicht erreichen können, wenden Sie sich an die Rufnummer 116 117. Dort werden Sie an einen zuständigen Arzt weitervermittelt. Im Notfall, wenn dies erfolglos sein sollte, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt oder dessen Rufbereitschaft!

 

Den Ärzten wird empfohlen, ihre Abläufe möglichst so zu organisieren, dass Verdachtsfälle nicht während der normalen Sprechzeit in die Praxis kommen. Sollte das dennoch der Fall sein, sind die Abläufe dieselben wie bei anderen infektiösen Patienten. Ärzte sind verpflichtet, alle begründeten Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung – inklusive  Namen und Kontaktdaten der betroffenen Person – muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. 

 

Um einen meldepflichtigen „begründeten Verdachtsfall“ handelt es sich laut RKI, wenn die Person Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI genannten Risikogebiet gewesen ist und Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist. Alle anderen Verdachtsfälle sind nicht meldepflichtig.

 

Informationshotlines

Der Landkreis St. Wendel hat ein Infotelefon zum Coronavirus eingerichtet:

Tel. (06851) 8015555.

Bürgerinnen und Bürger können sich montags bis freitags, 8 bis 16 Uhr, über das Coronavirus informieren. Das Infotelefon des Landkreises dient der allgemeinen Information. Bei Symptomen oder Verdachtsfällen ist vorrangig der Hausarzt telefonisch zu kontaktieren.

Außerhalb der Zeiten des Infotelefons des Landkreises steht die saarlandweite Telefon-Hotline des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Verfügung: Tel. (0681) 5014422. E-Mail: lagezentrum@soziales.saarland.de

Weitere Informationen unter: www.corona.saarland.de

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Erklärvideos zum Coronavirus online eingestellt. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert: https://bzga-k.de/corona-faq-videos

 

Präventive Maßnahmen

Dies sind die wichtigsten präventiven Maßnahmen, die jeder einzelne ergreifen kann:

  • Regelmäßiges Händewaschen
  • In die Armbeuge husten / niesen, niemals in die Hand
  • Abstand halten zu krankheitsverdächtigen Personen

 

Trotz der bereits in der Gemeinde Namborn aufgetretenen Fälle bitte ich nicht in Panik zu verfallen und wünsche Ihnen, dass Sie von einer Ansteckung verschont bleiben.

 

Namborn, den 12. März 2020

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Sascha Hilpüsch

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