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Die Liebenburg

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Anmeldung zur Eheschließung

Allgemeine Informationen

Wenn beide Eheschließende (Verlobte) deutsche Staatsangehörige sind und die erste Ehe eingehen wollen, genügen zur Anmeldung der Eheschließung in der Regel gültige Ausweisdokumente, aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen sowie Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister. Ist für einen oder beide Eheschließenden entsprechend der Staatsangehörigkeit ausländisches Recht maßgebend, sind umfangreiche rechtliche Fragen vorab zu klären. Ausländer/Ausländerinnen brauchen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates. Deshalb empfiehlt sich ein frühzeitiger Termin im Standesamt, um sich über die notwendigen Unterlagen und Dokumente und deren Beschaffung persönlich informieren zu lassen.

Verfahrensablauf

Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von den beiden Eheschließenden durch persönliche Vorsprache angemeldet.

Ist ein Eheschließender verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss eine Vollmacht des verhinderten Verlobten vorgelegt werden.

Sind beide Eheschließende aus wichtigen Gründen verhindert, können sie die Eheschließung schriftlich anmelden oder einen Dritten dazu bevollmächtigen.

Stellt der Standesbeamte kein Ehehindernis fest, teilt er den Verlobten mit, dass er die Eheschließung vornehmen kann.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
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