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08.01.2024

Stellenausschreibung Bürgermeister

Stellenausschreibung

Bei der Gemeinde Namborn (rd. 7.000 Einwohner) ist nach Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers die Stelle

der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

zum 01. Oktober 2024 neu zu besetzen.

Die Amtszeit beträgt gemäß § 31 Absatz 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zehn Jahre. Unabhängig davon bildet gemäß § 120 des Saarländischen Beamtengesetzes für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte auf Zeit, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt sind, das vollendete 68. Lebensjahr die Altersgrenze.

Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 15/A 16. Die Einstufung in Besoldungsgruppe A 16 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister durch Beschluss des Gemeinderates möglich.

Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter gewährt.

Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl (09. Juni 2024) das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Namborn am Sonntag, dem 09. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Hat keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit im ersten Wahlgang erhalten, so findet am Sonntag, dem 23. Juni 2024 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt.

Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich.

Der Gemeindewahlleiter wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt „Namborner Nachrichten“ der Gemeinde Namborn auffordern. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 04. April 2024 (66. Tag vor der Wahl), um 18.00 Uhr.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl oder bei der letzten Wahl zum Landtag kein Sitz zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 81 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, mit Ausnahme des Amtsinhabers. Der Unterstützung des Wahlvorschlags einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.

Bewerbungen mit allen aussagefähigen Unterlagen sind bis spätestens 04. April 2024, 18.00 Uhr, unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl“ an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Namborn, Schloßstraße 13, 66640 Namborn, zu richten.

Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt der Gemeinde Namborn, Telefon: 06857/ 90 03 26. Hinweise, Bekanntmachungen, Vordrucke, usw. unter www.namborn.de „Bürgermeisterwahl“.

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle verwendet und nur an die im Verfahren beteiligten innerbetrieblichen Stellen und kommunalen Fachgremien weitergeleitet.

Namborn, 08.01.2024

Der Bürgermeister

i.V.

Konrad Haßdenteufel

(Erster Beigeordneter)

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